Auftragsverarbeitungsvertrag der Selqo GmbH (Art. 28 DSGVO)
Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden („Auftraggeber“) und der Selqo GmbH, An der schönen Aussicht 1, 33098 Paderborn, Amtsgericht Paderborn, HRB 18765 („Selqo“). Er ist Teil des Vertrags über die Nutzung der Selqo-Plattform (Bestellung und AGB) einschließlich einer kostenlosen Testphase und wird bei der Registrierung oder Bestellung elektronisch geschlossen.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Selqo verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, um ihm die Plattform bereitzustellen. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Daten, die genutzten Quellen und die Kategorien betroffener Personen nennt Anlage 1.
(2) Der AVV gilt, solange der Vertrag besteht und darüber hinaus, solange Selqo Daten des Auftraggebers verarbeitet.
§ 2 Weisungen
(1) Selqo verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch bei Übermittlungen in Drittländer, es sei denn, das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem Selqo unterliegt, verpflichtet Selqo zu einer Verarbeitung. Dann teilt Selqo dies dem Auftraggeber vorher mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Weisungen sind dieser Vertrag einschließlich Anlage 1 sowie die Einstellungen, Freigaben und Aufträge des Auftraggebers in der Plattform, etwa die Vorgaben einer Kampagne zu Zielbranche und Region, die Freigabe eines Briefs oder einer E-Mail und eingeschaltete automatische Abläufe. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform.
(3) Hält Selqo eine Weisung für rechtswidrig, weist Selqo den Auftraggeber unverzüglich darauf hin und darf die Umsetzung aussetzen, bis er sie bestätigt oder ändert.
(4) Zur Erbringung der Leistung, zur Bearbeitung von Supportanfragen und zur Beseitigung von Störungen dürfen benannte Beschäftigte von Selqo auf Daten des Auftraggebers zugreifen.
§ 3 Pflichten von Selqo
(1) Selqo verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit und darauf, die Daten nur auf Weisung zu verarbeiten.
(2) Selqo trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO aus Anlage 2. Selqo darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
(3) Selqo unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Anfragen betroffener Personen und, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Selqo vorliegenden Informationen, bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, vorrangig durch die Funktionen der Plattform; soweit sie für eine Anfrage bestehen, nutzt der Auftraggeber sie. Wendet sich eine betroffene Person an Selqo, leitet Selqo die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Weitergehende Unterstützung kann Selqo nach Aufwand berechnen, außer sie wird durch einen Verstoß von Selqo nötig.
(4) Selqo meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen. Fehlende Angaben reicht Selqo nach.
(5) Selqo verwendet die Daten nicht zum Training von KI-Modellen.
(6) Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist support@selqo.ai.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage der Ansprache und die Information der betroffenen Personen.
(2) Der Auftraggeber gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gezielt in die Plattform.
(3) Der Auftraggeber informiert Selqo unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
§ 5 Nachweise und Kontrollen
(1) Selqo stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen bereit, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem AVV nötig sind.
(2) Der Auftraggeber kann die Einhaltung prüfen, vorrangig durch Auskünfte und Unterlagen. Vor-Ort-Prüfungen sind nach Ankündigung mit angemessener Frist, in der Regel 30 Tagen, während der Geschäftszeiten und höchstens einmal im Kalenderjahr möglich, bei konkretem Anlass auch öfter. Prüfer müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein und dürfen nicht für einen Wettbewerber von Selqo tätig sein. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Vor-Ort-Prüfungen, die über eine Prüfung im Kalenderjahr hinausgehen oder Selqo mehr als einen Arbeitstag beanspruchen, vergütet der Auftraggeber angemessen, außer sie decken einen erheblichen Verstoß von Selqo auf.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter. Die aktuelle Fassung von Anlage 3 übermittelt Selqo dem Auftraggeber auf Anfrage. Selqo darf weitere einsetzen oder bestehende ersetzen und informiert den Auftraggeber darüber 14 Tage vorher in Textform. Der Auftraggeber kann bis zum Wechsel aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt der Wechsel als genehmigt. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
(2) Ist ein sofortiger Wechsel zum Schutz der Daten oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs nötig, informiert Selqo den Auftraggeber unverzüglich; Widerspruch und Kündigung nach Abs. 1 stehen ihm dann nachträglich zu.
(3) Selqo verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO, bei Anbietern mit Standardbedingungen auf deren Datenverarbeitungsbedingungen, und haftet gegenüber dem Auftraggeber für deren Einhaltung.
§ 7 Verarbeitung außerhalb der EU
Daten werden außerhalb der EU und des EWR nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeitet. Die in Anlage 3 genannten Übermittlungen sowie künftige nach § 6 erfolgen auf Weisung des Auftraggebers.
§ 8 Löschung und Herausgabe
Nach Vertragsende gibt Selqo die Daten heraus, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von 30 Tagen anfordert (Leistungsbeschreibung Ziffer 8), und löscht sie danach; das gilt als Weisung des Auftraggebers. Verlangt er die Löschung früher, löscht Selqo sie früher. Endet eine Testphase ohne Buchung, löscht Selqo die Daten 90 Tage nach ihrem Ende. Aufbewahrungspflichten nach dem Recht der Union oder Deutschlands bleiben unberührt. In Datensicherungen werden die Daten mit den regulären Sicherungszyklen überschrieben.
§ 9 Eigene Verarbeitungen von Selqo
Der Auftraggeber gestattet Selqo, Daten aus der Plattform für die folgenden eigenen Zwecke zu verarbeiten. Dafür ist Selqo selbst verantwortlich und informiert in seiner Datenschutzerklärung. Dazu gehören:
- Vertrags-, Konto- und Abrechnungsdaten sowie Maßnahmen zur Sicherheit der Plattform und gegen Missbrauch; für Daten aus dem Konto des Auftraggebers, die in Supportanfragen enthalten sind, gilt dieser AVV;
- Auswertungen der Nutzung und ihrer Ergebnisse zur Verbesserung der Plattform, etwa wie oft Vorschläge übernommen oder Entwürfe geändert werden;
- zusammengefasste Kennzahlen über alle Kunden, die weder einen Auftraggeber noch eine Person erkennen lassen, etwa Antwort- und Reaktionsquoten, auch zur Veröffentlichung;
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Haftung richtet sich nach § 12 der AGB. Im Verhältnis der Parteien trägt jede Partei Schäden nach ihrem Anteil an der Verantwortung (Art. 82 Abs. 5 DSGVO); Schäden, die darauf beruhen, dass Selqo eine Weisung oder Freigabe des Auftraggebers umgesetzt hat, trägt der Auftraggeber, außer Selqo hat seine Pflicht nach § 2 Abs. 3 verletzt.
(2) Bei Widersprüchen geht dieser AVV in Fragen des Datenschutzes den übrigen Vertragsbestandteilen vor. Anlage 2 und 3 darf Selqo nach § 3 Abs. 2 und § 6 aktualisieren.
(3) Es gilt deutsches Recht.
Stand: 19.10.2026
Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung
Zweck: Bereitstellung der Plattform für die Vertriebsarbeit des Auftraggebers, insbesondere:
- Recherche und Anreicherung von Unternehmen und Ansprechpartnern nach den Vorgaben des Auftraggebers, einschließlich Ermittlung und Prüfung geschäftlicher E-Mail-Adressen;
- Erstellung von Briefen, E-Mails, Gesprächsleitfäden und Zusammenfassungen sowie Bewertung der Passung von Unternehmen und Einordnung eingehender E-Mails mithilfe künstlicher Intelligenz; Umwandlung von Spracheingaben in Text;
- Druck und Versand freigegebener Briefe; Versand von E-Mails über das Postfach des Auftraggebers;
- Abruf eingehender und gesendeter E-Mails aus dem verbundenen Postfach: Kopfdaten neuer E-Mails werden nur zur Zuordnung gelesen und nicht gespeichert; Inhalte und Anhänge werden nur bei E-Mails gespeichert, die einem Kontakt des Auftraggebers zugeordnet sind, auch über die Domain seines Unternehmens;
- Terminplanung über den verbundenen Kalender und eine Buchungsseite; Aufzeichnung, Transkription und Zusammenfassung von Online-Meetings durch den Notizassistenten, soweit der Auftraggeber ihn einsetzt;
- Erfassung von Reaktionen (Aufruf von QR-Codes und Links), Abmeldungen und Sperrlisten;
- Verwaltung von Notizen, Anrufen, Status und Auswertungen.
Quellen der Recherche: abschließend öffentlich zugängliche Quellen der folgenden Arten: Kartendienste, Websites der Unternehmen einschließlich Impressum, Kontakt- und Teamseiten, Websuche, öffentliche Register und amtliche Verzeichnisse, Branchen-, Mitglieder- und Messeverzeichnisse; dazu Daten, die der Auftraggeber eingibt oder importiert, und weitere Quellen, die er in der Plattform für eine Kampagne einschaltet oder auf seinen Wunsch von Selqo einschalten lässt. Weitere Arten von Quellen kann Selqo nach dem Verfahren des § 6 Abs. 1 aufnehmen.
Betroffene Personen:
- Ansprechpartner und Beschäftigte von Unternehmen, die der Auftraggeber ansprechen will oder anspricht, sowie seine Kunden;
- Absender und Empfänger von E-Mails im verbundenen Postfach und Teilnehmer an Terminen;
- Nutzer und Beschäftigte des Auftraggebers, soweit sie in diesen Daten vorkommen.
Arten der Daten:
- Kontaktdaten: Name, Anrede, Titel, Funktion, Unternehmen, geschäftliche Anschriften, Telefonnummern einschließlich Durchwahl und Mobilnummer, E-Mail-Adressen, auch nach dem üblichen Schema des Unternehmens gebildet und auf Zustellbarkeit geprüft;
- öffentlich verfügbare Angaben aus Websites, Registern und Verzeichnissen;
- Kommunikationsdaten: Inhalte von Briefen und E-Mails samt Anhängen, Zeitpunkte, Antworten, Abmeldungen und Widersprüche;
- Reaktionsdaten: Zeitpunkt, aufgerufener Link und Browserkennung beim Aufruf von QR-Codes und Links, das Netz des Aufrufs (Netzbetreiber mit AS-Nummer, Land, Art des Netzes) und ein pseudonymer Prüfwert der IP-Adresse zur Erkennung automatischer Aufrufe; die IP-Adresse selbst nur kurzzeitig zur Missbrauchsabwehr;
- Termindaten, Meeting-Aufzeichnungen, Transkripte und Zusammenfassungen;
- Spracheingaben der Diktierfunktion;
- Bewertungen der Passung von Unternehmen und ihre Begründungen;
- Bilder, die Nutzer hinterlegen (Foto für die Buchungsseite, Unterschrift), sowie Bildschirmfotos und -aufzeichnungen, die Nutzer einer Supportanfrage beifügen;
- Notizen und Gesprächsergebnisse des Auftraggebers.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht gezielt verarbeitet; sie können vereinzelt in E-Mails, Anhängen, Transkripten oder Notizen enthalten sein.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
| Bereich | Maßnahmen |
|---|---|
| Zutritt | Keine eigenen Server. Betrieb der Plattform in Rechenzentren des Hosting-Dienstleisters in der EU; den Zutritt sichert dieser. |
| Zugang | Persönliche Konten; Passwörter mit mindestens 10 Zeichen und Prüfung gegen gängige Passwörter; Sperre nach wiederholten Fehlversuchen; Zwei-Faktor-Anmeldung für die Administrationskonsole der Plattform. |
| Verschlüsselung | Übertragung zwischen Nutzer und Plattform verschlüsselt (TLS, HSTS); Zugangsdaten zu Postfächern und Kalendern zusätzlich verschlüsselt gespeichert (AES-256). |
| Eingabekontrolle | Protokollierung von Freigaben und Statuswechseln mit Zeitpunkt. |
| Verfügbarkeit | Regelmäßige Datensicherungen, dokumentiertes Wiederherstellungsverfahren, Fehlerüberwachung mit Alarmierung. |
| Löschung | Rohaufnahmen von Meetings werden nach Übernahme des Transkripts beim Anbieter gelöscht; Löschung nach Vertragsende nach § 8. |
| Überprüfung | Überprüfung der Maßnahmen anlassbezogen und nach wesentlichen Änderungen; automatische Prüfungen vor jeder Freigabe in den Produktivbetrieb, unter anderem zur Mandantentrennung. |
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
Stand: 15.10.2026. Die aktuelle Liste stellt Selqo auf Anfrage bereit.
| Dienstleister | Leistung | Ort der Verarbeitung | Grundlage außerhalb der EU |
|---|---|---|---|
| Railway Corporation, San Francisco, USA | Hosting von Anwendung und Datenbank | EU (Amsterdam); Betriebsprotokolle in den USA | Standardvertragsklauseln |
| Google Cloud EMEA Ltd., Dublin, Irland (Vertex AI) | Erstellung und Auswertung von Texten mit KI; Umwandlung von Spracheingaben in Text (Diktat) | weltweit (globaler Endpunkt von Google), auch in den USA | Standardvertragsklauseln (Datenverarbeitungsbedingungen von Google Cloud) |
| Google Cloud EMEA Ltd., Dublin, Irland (Google Workspace) | Versand von Benachrichtigungen an den Auftraggeber | Speicherung EU; Verarbeitung auch außerhalb | Standardvertragsklauseln |
| SideGuide Technologies Inc., San Francisco, USA (Firecrawl) | Abruf öffentlicher Websites und Websuche nach Unternehmen | USA | Standardvertragsklauseln |
| Hyperdoc Inc., USA (Recall.ai) | Aufzeichnung und Transkription von Online-Meetings | EU (Frankfurt) | Standardvertragsklauseln |
| Bouncer sp. z o.o., Breslau, Polen | Prüfung der Zustellbarkeit von E-Mail-Adressen | EU | nicht erforderlich |
| Skrift Handschrift-Manufaktur, Losheim am See, Deutschland | Druck, Beschriftung und Versand von Briefen | Deutschland | nicht erforderlich |
| Functional Software Inc., USA (Sentry) | Fehlerüberwachung; Bildschirmaufzeichnung nur, wenn der Nutzer sie einem Support-Ticket beifügt | EU (Frankfurt); einzelne Betriebsdaten in den USA | Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln |
Zahlungsabwicklung, Anmeldeschutz der Website sowie die Postfach- und Kalenderanbieter des Auftraggebers sind keine Unterauftragsverarbeiter nach diesem AVV.