This document is available in German only. The German version is legally binding.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Selqo GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Vertriebssoftware der Selqo GmbH, An der schönen Aussicht 1, 33098 Paderborn, Amtsgericht Paderborn, HRB 18765 („Selqo“), als Software-as-a-Service („Plattform“).

(2) Selqo schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Kunde“). Der Kunde bestätigt bei Registrierung und Bestellung, für sein Unternehmen zu handeln.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Selqo ihnen nicht widerspricht.

(4) Vertragsbestandteile sind die Bestellung (online oder per Auftragsblatt) mit den dort genannten Tarifangaben, die Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“). Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge; in Fragen des Datenschutzes geht der AVV vor.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde online bucht oder beide Parteien ein Auftragsblatt unterzeichnen. Bei der Online-Buchung kann der Kunde diese AGB, die Leistungsbeschreibung und den AVV abrufen und speichern. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB gelten zwischen den Parteien nicht.

(2) Selqo kann eine kostenlose Testphase anbieten. Für sie gelten diese AGB und der AVV. Umfang und Dauer ergeben sich aus dem Angebot; während der Testphase kann der Versand an Dritte eingeschränkt sein. Die Testphase endet automatisch und geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Selqo kann eine Testphase ohne Angabe von Gründen ablehnen, begrenzen oder vorzeitig beenden.

(3) In der Testphase haftet Selqo nur in den Fällen des § 12 Abs. 1.

§ 3 Leistungen

(1) Selqo stellt die Plattform über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Ein bestimmter Vertriebserfolg ist nicht geschuldet, etwa eine bestimmte Zahl von Leads, Antworten oder Terminen. Angaben zu Öffnungs-, Antwort- oder Erfolgsquoten sind keine Garantie.

(3) Selqo entwickelt die Plattform weiter und darf sie ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere neue gesetzliche Vorgaben, IT-Sicherheit, Änderungen eingesetzter KI- oder Infrastrukturdienste oder technischer Fortschritt, und die gebuchten Kernfunktionen gleichwertig erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen informiert Selqo vorher.

(4) Um die Zustellbarkeit zu sichern, Missbrauch zu verhindern und das Kontingent gleichmäßig zu verteilen, darf Selqo in angemessenem Umfang Mengen und Zeiten von Recherche, Vorlage und Versand begrenzen, etwa durch Tageslimits für E-Mails, Tagesportionen des Credit-Kontingents und eine Höchstzahl offener Entwürfe. Einzelheiten nennt die Leistungsbeschreibung.

(5) Selqo darf Unterauftragnehmer einsetzen.

§ 4 Verfügbarkeit und Support

(1) Die Plattform ist im Monatsmittel zu 97 % verfügbar. Wartungen, die Selqo mindestens 24 Stunden vorher ankündigt und möglichst außerhalb der Geschäftszeiten durchführt, zählen bis zu vier Stunden im Monat nicht als Ausfall, ebenso Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Selqo, etwa des Internets oder der Postfach-Anbieter des Kunden.

(2) Selqo leistet Support über die Plattform und per E-Mail an support@selqo.ai.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Selqo unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Der Kunde nutzt die Plattform nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Einklang mit dem geltenden Recht. Er stellt sie keinen Dritten zur Verfügung, entwickelt sie nicht zurück und nutzt sie nicht zum Aufbau eines Konkurrenzprodukts oder von Adressbeständen für Dritte. Recherchierte Daten gibt er auch nach Vertragsende nicht an Dritte weiter, die sie für eigene Zwecke nutzen.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass seine Angaben zu Unternehmen, Angebot und Zielgruppe zutreffen. Er verbindet nur Postfächer und Kalender, über die er verfügen darf.

(4) Verstößt der Kunde schwerwiegend gegen diesen Vertrag, insbesondere gegen § 6, oder bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige Nutzung, etwa gehäufte Beschwerden oder Unzustellbarkeiten, darf Selqo den Versand, einzelne Funktionen oder den Zugang vorübergehend sperren. Selqo informiert den Kunden und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Seine Daten kann der Kunde auch während einer Sperre erhalten.

§ 6 Ansprache von Kontakten

(1) Selqo versendet Briefe und E-Mails an Kontakte nur, wenn der Kunde sie freigegeben hat; ausgenommen sind Nachrichten zu vereinbarten Terminen, etwa die Einladung nach einer Buchung über die Buchungsseite und eine Erinnerung kurz vor dem Termin.

(2) Der Kunde ist Absender. Er entscheidet über Empfänger, Inhalte und Kanäle und ist dafür verantwortlich, dass die Ansprache rechtlich zulässig ist, insbesondere nach § 7 UWG und dem Datenschutzrecht.

(3) Die Plattform bietet Funktionen für Abmeldungen und Sperrlisten. Der Kunde beachtet Widersprüche unverzüglich und erfüllt seine Informationspflichten gegenüber den angesprochenen Personen.

(4) Zeichnet der Notizassistent der Plattform ein Online-Meeting auf oder transkribiert es, informiert der Kunde alle Teilnehmer vorher und holt deren Einwilligung ein.

(5) Der Kunde stellt Selqo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm veranlassten unzulässigen Ansprache oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, soweit er dies zu vertreten hat, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Selqo informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne seine Zustimmung an und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.

(6) E-Mails gehen über Postfach und Domain des Kunden. Er entscheidet, welche Domain er für die Ansprache nutzt, und sorgt für ihre technische Einrichtung (etwa SPF, DKIM, DMARC); Selqo empfiehlt eine eigene Domain für die Ansprache. Wie Anbieter und Empfänger die Domain bewerten, hängt auch von Umständen ab, auf die Selqo keinen Einfluss hat, etwa dem übrigen E-Mail-Verkehr des Kunden, den Reaktionen der Empfänger und den Regeln der Anbieter. Eine bestimmte Zustellrate oder einen bestimmten Ruf der Domain schuldet Selqo nicht.

§ 7 KI-Inhalte

(1) Die Plattform erstellt Texte mithilfe künstlicher Intelligenz. Sie sind Vorschläge und können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Kunde prüft sie vor der Freigabe und macht sie sich mit der Freigabe zu eigen.

(2) Soweit an den Texten Rechte entstehen, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

§ 8 Recherchierte Daten und Datenschutz

(1) Selqo recherchiert Unternehmen und Ansprechpartner nach den Vorgaben des Kunden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Verantwortlicher für diese Daten ist der Kunde; Selqo verarbeitet sie in seinem Auftrag nach dem AVV. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt der Kunde, auch für Daten, die Selqo für ihn recherchiert.

(2) Anwendung und Datenbank der Plattform laufen in Rechenzentren in der EU; Dienstleister, die Daten außerhalb der EU verarbeiten, nennt der AVV. Selqo verwendet Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen (dass die Plattform aus Rückmeldungen des Kunden Regeln für sein Konto ableitet, ist kein Training). Selqo darf Nutzungsdaten auswerten, um die Plattform zu betreiben und zu verbessern. Für personenbezogene Daten gilt der AVV. Zusammengefasste Kennzahlen über alle Kunden, die weder einen Kunden noch eine Person erkennen lassen, etwa Antwort- und Reaktionsquoten, darf Selqo auch veröffentlichen.

§ 9 Preise, Credits und Zahlung

(1) Preise, Laufzeit und das monatliche Credit-Kontingent ergeben sich aus der Bestellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Credits sind die Abrechnungseinheit für Aktionen in der Plattform. Wie viele Credits eine Aktion kostet, nennt die Leistungsbeschreibung; Erhöhungen gelten nur nach Abs. 6 und 7. Das monatliche Kontingent gilt für den jeweiligen Abrechnungsmonat; nicht verbrauchte Credits verfallen am Ende des Abrechnungsmonats, spätestens mit dem Vertragsende. Ist das Kontingent verbraucht, kann der Kunde Credits nachkaufen oder den Tarif wechseln, soweit die Plattform das anbietet.

(3) Selqo rechnet monatlich im Voraus ab und schickt Rechnungen per E-Mail; mit Rechnungen als PDF ist der Kunde einverstanden. Hat der Kunde eine Zahlungsart hinterlegt, zieht Selqo den Betrag darüber ein; für die Ankündigung einer Lastschrift genügt die Rechnung, die Frist dafür beträgt einen Tag. Sonst überweist der Kunde den Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum. Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform; danach gilt sie als genehmigt. Auf diese Folge weist Selqo in jeder Rechnung hin.

(4) Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf Selqo nach Mahnung mit angemessener Frist den Zugang sperren; § 5 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

(5) Ein Wechsel in einen höheren Tarif wirkt sofort und wird für den laufenden Monat anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende der Laufzeit.

(6) Selqo kann dem Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist neue Preise oder Kontingente für die Verlängerung anbieten. Der Vertrag verlängert sich zu den neuen Bedingungen nur, wenn der Kunde zustimmt; sonst zu den bisherigen. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(7) Erhöht die Deutsche Post AG das Entgelt für den Standardbrief oder der Druckdienstleister seinen Preis je Brief, kann Selqo die Credits je Brief mit einer Ankündigung von zwei Wochen in Textform zum Beginn eines Abrechnungsmonats anpassen, höchstens um die Mehrkosten je Brief, umgerechnet zum Credit-Preis des Pakets und auf volle Credits aufgerundet. Sinken diese Kosten, passt Selqo die Credits je Brief ebenso nach unten an. Steigen die Credits je Brief um mehr als 10 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht für Forderungen wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung dieses Vertrags.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit beginnt mit der Buchung und beträgt drei oder zwölf Monate, je nach Bestellung. Sie verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 7 Tagen, bei zwölf Monaten Laufzeit von 14 Tagen, zum Laufzeitende gekündigt wird. Nennt die Bestellung eine andere Laufzeit oder ein festes Vertragsende, gilt diese.

(2) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an support@selqo.ai genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Unabhängig von der Laufzeit kann der Kunde mit einer Frist von zwei Monaten in Textform verlangen, dass Selqo seine Daten an einen anderen Anbieter oder an ihn überträgt oder sie löscht. Selqo erbringt die Leistungen danach bis zu 30 Tage weiter, unterstützt den Wechsel und hält die Daten anschließend noch 30 Tage zum Abruf bereit; danach löscht Selqo sie, soweit Selqo sie nicht aufbewahren muss oder für die in § 9 AVV genannten eigenen Zwecke braucht. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht möglich, kann Selqo die Übergangszeit mit Begründung innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen auf bis zu sieben Monate verlängern. Der Kunde kann die Übergangszeit einmal verlängern. Während des Wechsels und des Abrufs schützt Selqo die Daten wie im laufenden Betrieb. Der Vertrag endet mit Abschluss des Wechsels, bei bloßer Löschung mit Ablauf der Frist; Selqo bestätigt das Vertragsende. Welche Daten übertragbar sind, nennt die Leistungsbeschreibung. Endet dadurch eine Laufzeit von zwölf Monaten vorzeitig, kann Selqo den gewährten Laufzeitrabatt für die abgerechneten Monate nachberechnen. Wechselentgelte erhebt Selqo nicht.

§ 11 Gewährleistung

(1) Für Mängel gilt Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(2) Kein Mangel sind einzelne inhaltliche Ungenauigkeiten von KI-Vorschlägen und recherchierten Daten, wie sie bei KI-Systemen und öffentlichen Quellen nicht vermeidbar sind, sowie die Behandlung von Briefen und E-Mails durch Empfänger, Postdienste und Empfangssysteme, einschließlich der Bewertung des Absenders, seiner Domain und seines Postfachs durch Postfach-Anbieter, Spamfilter und Sperrlisten.

§ 12 Haftung

(1) Selqo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Selqo nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung je Vertragsjahr auf die Vergütung für zwölf Monate begrenzt, mindestens aber auf 10.000 €.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für den AVV und zugunsten der Beschäftigten und Beauftragten von Selqo. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

(5) Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Abs. 1 und bei Arglist.

§ 13 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erfahren, vertraulich, auch nach Vertragsende. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Selqo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, aus Gründen der IT-Sicherheit oder wegen technischer Änderungen der Plattform erforderlich ist und Leistungsumfang, Preise, Laufzeit, Kündigungsrechte und Haftung nicht zum Nachteil des Kunden berührt werden. Selqo kündigt Änderungen mindestens zwei Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf weist Selqo in der Ankündigung hin. Stimmt der Kunde vorher ausdrücklich zu, gelten sie ab der Zustimmung. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Paderborn, soweit der Kunde Kaufmann ist. Selqo kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Selqo kann den Vertrag mit einer Ankündigung von vier Wochen in Textform auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb der Plattform übernimmt; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

Stand: 19.10.2026